Thema: Mietwagen im Urlaub
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Ein Flugpassagier hat Anspruch auf eine weitere Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung, wenn auch ein ihm angebotener Ersatzflug annulliert wird. AG Frankfurt v. 16.5.2013, Az. 31 C 3349/12-78 Fällt ein abgestelltes Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigt es, muss der Fahrzeugbesitzer dem Fahrradfahrer ein Verschulden an der Schadensverursachung (z.B. unvorsichtiges Abstellen des Fahrrades) nachweisen, um Schadensersatz zu bekommen. AG München v.14.5.2013, Az. 261 C 8956/13 Fährt ein Hundebesitzer zu schnell, weil er seinen Hund der lebensbedrohlich verletzt ist, zum Tierarzt bringen will, kann die Geldbuße wegen zu schnellen Fahrens herabgesetzt werden, so dass keine Punkte ins Flensburg eingetragen werden. AG Koblenz v.29.4.2013, 2010 Js 43957/12/34 OWi Bei einer Stornierung einer Pauschalreise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ist eine Stornopauschale i.H.v. 40 % zu höch, d.h. unzulässig. LG Hamburg v. 23.4.2013, Az. 312 O 330/12 Übersendet ein Reiseveranstalter einem Kunden zur „endgültigen Abgeltung und Klaglosstellung“ von geltend gemachten Reisemängeln einen Verrechnungsscheck und löst der Kunde den Scheck widerspruchslos ein, kommt zwischen den Parteien ein Vergleichsvertrag zustande. Fordert der Kunde anschließend mehr, ist er mit weiteren Minderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. AG Viersen v. 10.4.2013, Az. 33 C 409/12 Es stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, wenn es zu Problemen mit dem Kabinendruck des Flugzeuges kommt. Die Fluggesellschaften muss im Fall einer großen Verspätung eine Ausgleichszahlung erbringen und kann sich nicht entlasten. AG Nürnberg v. 5.4.2013, Az. 18 C 1210/13 Ein Vogelschlag und ein damit verbundener Defekt am Flugzeug ist kein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung, so dass ein Fluggast bei einer dadurch eintretenden größeren Verspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat. AG Frankfurt/M. v. 13.3.2013, Az. 29 C 811/11-21 Wird ein Urlauber an einem öffentlichen Strand am Hotel überfallen, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und den Reiseveranstalter trifft keine Haftung. OLG Frankfurt v. 25.2.2013, Az. 16 U 142/12 |
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