Ein Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat.
EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22
Kategorie: ReiserechtEin Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat. EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22 Wenn ein Hotel nicht gegen Urlauber vorgeht, die bereits früh am Morgen Sonnenliegen reservieren ohne sie zeitnah zu benutzen, kann das ein minderungsfähiger Reisemangel sein, wenn andere Urlauber dadurch keine Liegen mehr erhalten. AG Hannover v. 20.12.2023, Az. 553 C 5141/23 Wenn ein Pauschaltourist morgens um 08.00 Uhr im Hotel ankommt, liegt kein Reisemangel vor, wenn das gebuchte Zimmer erst um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Es liegt eine bloße Unannehmlichkeit vor. LG Köln v. 8.3.2022, Az. 32 O 334/20 Eine im Dezember 2019 gebuchte Pauschalreise nach Mallorca ab dem 20.8.2020 konnte im August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie kostenfrei vom Urlauber storniert werden. Im August 2020 gab es eine erneute Reisewarnung für Mallorca. AG Würzburg v. 30.8.2021, Az. 17 C 2533/20 Wird von einem Reiseveranstalter der Bahntransfer zum Flughafen ohne ein zusätzliches Entgelt angeboten und als Vorteil der Reise angepriesen, ist dies aus Kundensicht so zu verstehen, das die Bahnleistung Bestandteil der Pauschalreise ist. BGH v. 29.06.2021 – X ZR 29/20 Ein Reiseveranstalter kann bei einer Kreuzfahrt die Route umfangreich ändern, wenn das aufgrund der Corona-Pandemie notwendig ist. Dem Urlauber steht zwar ein Rücktrittsrecht zu, jedoch kann er keinen Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen. AG München v. 08.12.2020, Az. 283 C 4769/20 Ein Reiseveranstalter kann keine Stornokosten vom Urlauber verlangen, wenn der Reisekunde die gebuchte Reise storniert, weil es am Urlaubsort (hier Italien) mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zum geplanten Reiseantritt zu einer gesundheitsgefährdenden Ausbreitung des Corona-Virus kommt. Auf eine Reisewarnung kommt es dabei nicht an. AG Frankfurt/M.v. 11.08.2020, Az. 32 C 2136/20-18 Kommt es bei einer einheitlichen Flugverbindung von einem Flughafen in der EU in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem anderen Drittstaat zu einer großen Verspätung bei der Ankunft des zweiten Teilflugs, der von einer Nicht-EU-Airline im Auftrag der Airline des ersten Teilfluges durchgeführt wurde, so ist das Luftfahrtunternehmen, das den ersten Teilflug (Teilstrecke) durchgeführt hat, verpflichtet, den Flugpassagieren einen Ausgleich zu leisten. Die EU-Fluggastrechte finden Anwendung. EuGH v. 11.07.2019, Az. C 502/18 Ist innerhalb einer Hotelanlage massiver Baulärm vorhanden, der durch Bauarbeiten außerhalb der Hotelanlage verursacht wird, liegt ein Reisemangel vor, der zu einer Preisminderung berechtigt. Ist die Reise erheblich beeinträchtit, steht dem Urlauber zudem Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu. LG Frankfurt/M. v. 22.05.2019, Az. 2/24 O 106/17 Kommt es vor einer Strandvilla auf den Malediven von morgen bis zum frühen Abend zu Lärmbeeinträchtigungen aufgrund landender und startender Wasserflugzeuge, liegt ein Reisemangel vor. LG Frankfurt/M. v. 22.05.2019, Az. 2/24 O 149/18 Bietet ein Kreuzfahrtanbieter an, dass der Passagier am Starthafen einer Kreuzfahrt seinen Pkw kostenpflichtig einem Parkservice übergeben kann und rechnet das als Eigenleistung ab, muss der Kreuzfahrtanbieter für Schäden haften, die während der Parkzeit am Pkw entstehen. AG München v. 08.04.19, Az. 262 C 23529/18 Eine plötzlich auftretende Durchfallerkrankung eines Urlaubers ist ein Versicherungsfall im Rahmen einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ist es dem Reisenden nicht zuzumuten, eine Flugreise anzutreten, liegt ein versichertes Risiko vor und die Reiserücktrittskostenversicherung muss Leistungen erbringen. OLG Celle v. 03.12.2018, Az. 8 U 165/18 Wird eine Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, ist eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude begründet. Bei einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall, bei dem eine Kreuzfahrt 3 Tage vor Beginn abgesagt worden ist, wurde dem Urlauber im Mai 2018 eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von etwa 73 % des Reisepreises zugesprochen. BGH v. 29.05.2018, Az. X ZR 94/17 Wird ein Urlauber wegen Überbuchung seines Hotels in den ersten Tagen seiner Reise in einem Ersatzhotel untergebracht und hat sein Zimmer zudem schwere Mängel, steht ihm ein Minderungsanspruch und ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude gegen den Reiseveranstalter zu. BGH v. 21.11.2017, X ZR 111/16
Eine Fluggesellschaft kann wirksam im Rahmen eines Beförderungsvertrages in den AGB eine Klausel aufnehmen, die ein Abtretungsverbot einer Ausgleichszahlung eines Flugpassagiers gegenüber eines Flugportals, das Forderungen aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung von Passagieren ankauft, geltend soll. AG Bremen v. 01.06.2017, Az. 9 C 63/17 Stürzt ein Passagier aus Eigenverschulden an Bord eines Kreuzfahrtschiffes und erleidet derart schwere Verletzungen, dass für ihn aus medizinischer Sicht eine risikofreie Fortführung der Reise nicht möglich ist, kann der Kapitän die Weiterfahrt des Passagiers untersagen. Der betroffene Passagier hat in diesem Fall keine Entschädigungsansprüche gegen den Reiseveranstalter. AG Rostock v. 31.05.2017, Az. 47 C 27/17 Wird ein Reisepass eines Urlaubers von einer Behörde (Gemeinde) irrtümlich als „abhanden gekommen“ gemeldet, liegt kein Fall der höheren Gewalt vor, wenn aus diesem Grund eine Flugreise nicht angetreten werden kann. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis nicht vollständig erstatten. Der Grund für die Absage der Reise kommt aus dem Risikobereich des Urlaubers. BGH v. 16.05.2017, Az. X ZR 142/15 Tritt ein Passagier von einem Flug zurück, weil dieser mit 17 Stunden Verspätung starten soll, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, auch wenn er mit einem selbstgebuchten Ersatzflug zum Zielort fliegt. Amtsgericht Frankfurt/M., Urt. v. 25.04.2017, Az. 29 C 3306/16 – 81
Bucht ein Reisekunde ein spanisches Stadthotel mit Dachterrasse inklusive Jacuzzi und ist die Dachterrasse geschlossen, kann der Reisepreis um 15 Prozent gemindert werden. AG Aschaffenburg v. 08.03.2017, Az. 112 C 961/15
Annulliert eine Airline aufgrund einer unerwarteten massiven Krankheitswelle von Piloten und Kabinenpersonal einen Flug, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Selbst wenn ein sog. „wilder Streik“ vorgelegen hat, muss die Fluggesellschaft alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die negativen Folgen für die Passagiere abzuwenden. Dazu gehören auch sofortige arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber den Crews. Wird hierzu nichts vorgetragen, steht dem Passagier eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte zu. AG Erding v. 02.03.2017, Az. 3 C 3555/16 |
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