Kategorie: Reiserecht
Bucht eine Familie ein Familienzimmer, das neben einem Wohn-/Schlafraum zwei zusätzliche Schlafzimmer haben soll, liegt ein Reisemangel vor, wenn eines der zwei Schlafzimmer nur ein offenes Durchgangszimmer (Galerie) ist. Für die Zeit der fehlerhaften Unterbringung kann der anteilige Reisepreis in Höhe von 15% gemindert werden, für einen notwendigen Umzug kann 25% des anteiligen Reisepreises für einen Tag gefordert werden.
AG Hannover v. 06.11.2014, Az. 436 C 8543/14
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Bei einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 € (wenn sich die Airline nicht auf einen sog. außergewöhnlichen Umstand berufen kann). Die Ankunftszeit berechnet sich nicht nach dem Aufsetzen des Flugzeuges auf die Landebahn, sondern daran, wann sich die Türen des Flugzeuges nach Erreichen der Parkposition öffnen.
EuGH v. 04.09.2014, Az. Rs C452/13
Kategorie ReiserechtTags: Anspruch auf Ausgleichszahlung,Ausgleichszahlung,Berechnung der Ankunftszeit bei Flugverspätung,Betreuungsleistung bei Flugverspätung,Erreichen der Parkposition,EU-Fluggastrechte,Flugverspätung,Flugverzögerung,Höhe der Ausgleichszahlung,Offnen der Flugzeugtüren,Pilotenstreik,Rechte für Flugpassagiere,Streik der LH-Piloten Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Nennt ein Reiseleiter am Urlaubsort eine falsche Flugzeit für den Rückflug und verpasst der Urlauber dadurch seinen Flug, haftet der Reiseveranstalter für die Ticketkosten für einen Ersatzflug.
LG Frankfurt/M. v. 06.06.2014, Az. 2/24 O 125/13
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Das Reisevertragsrecht gilt auch bei der Buchung einer Einzelleistung. Wenn ein Kunde bei einem Reiseveranstalter nur eine Hotelbuchung vornimmt, gilt das Reisevertragsrecht (§§ 651 a ff BGB), obwohl nur eine Einzelleistung gebucht wird.
BGH v. 20.5.2014, Az. X ZR 134/13
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Kommt es aufgrund der notwendigen, jedoch verzögerten Enteisung eines Flugzeuges zu einer größeren Verspätung, hat der Flugpassagier einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die verzögerte Enteisung stellt keinen sog. außergewöhnlichen Umstand dar, mit dem sich die Airline entlasten kann.
AG Frankfurt/M. v. 9.5.2014, Az. 29 C 3587/13-44
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Ist einer Flugzeugcrew bekannt, dass ein Passagier an einer Allergie leidet und kommt es durch an Bord gereichte feuchte heiße Tücher zu einer allergischen Reaktion mit Atemnot, muss die Fluggesellschaft Schmerzensgeld an den Passagier bezahlen.
OLG Frankfurt/M. v. 16.4.2014, Az. 16 U 170/13
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Innere Unruhen in einem Reiseland rechtfertigen nicht ohne weiteres eine kostenfreie Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt. Ein Urlauber, der im Juli 2013 eine Reise nach Ägypten absagte, muss detailliert darlegen, dass die Unruhen sich konkret auf seine Reise ausgewirkt hätten. Bezugnahmen auf Hinweise des Auswärtigen Amts und Presseartikel genügen nicht.
AG Hamburg v. 28.3.2014, Az. 18 b C 532/13
Kategorie ReiserechtTags: § 651 j BGB,Ägypten,Ägyptenurlaub,gefährlicher Urlaub,innere Unruhen im Reiseland,Innere Unruhen in Ägypten,kostenloser Storno wegen Gefahr,Krieg im Urlaubsland,Kündigung wegen höherer Gewalt,Reiserecht,Rücktritt vom Reisevertrag Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aufgrund der EU-Fluggastrechte verjährt in drei Jahren, auch wenn der Passagier im Rahmen einer Pauschalreise geflogen ist.
AG Frankfurt/M. v. 24.2.2014, Az. 29 C 3591/13-44
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Stürzt ein Urlauber in einem Hotel in Ägypten beim Betreten einer Schmutzmatte, weil diese auf dem Bodenbelag wegrutscht, muss der Reiseveranstalter nicht haften. Deutsche Sicherheitsstandards können nicht erwartet werden. Der Reiseveranstalter verletzt keine Verkehrssicherungspflicht.
LG Frankfurt/M. v. 12.2.2014, Az. 2/24 O 82/12
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Bei einer Ankunftsverspätung von 2 Stunden und 57 Minuten steht dem Passagier kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zu Berechnung der tatsächlichen Ankunftszeit wird das Erreichen der Parkposition herangezogen.
AG Berlin-Charlottenburg v. 12.2.2014, Az. 234 C 260/13
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Stürzt ein Urlauber auf einem Kreuzfahrtschiff beim Versuch in eine Hängematte einzusteigen aus dieser heraus, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko, d.h. der Reiseveranstalter haftet nicht für die Verletzungen.
AG Rostock, v. 24.1.2014, Az. 47 C 359/13
Zum Reiserecht bei Kreuzfahrten: www.Würzburger-Tabelle.de
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Stürzt ein Urlauber auf einer nassen Treppe, die zum Hotelpool führt, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und der Reiseveranstalter muss nicht haften. Im Poolbereich muss der Urlauber mit Wasserglätte rechnen.
OLG Frankfurt v. 9.1.2014, Az. 16 U 43/13
hierzu auch ein Aufsatz von Rodegra „Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos im Pauschalurlaub“, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 2012
Kategorie ReiserechtTags: allgemeines Lebensrisiko,Gältte am Pool,Glätte am Hotelpool,Hotelpool,Reisemängel,Reiserecht,Reiseveranstalter haftet für Unfall,Schadensersatzanspruch gegen Reiseveranstalter,Schmerzensgeldanspruch gegen Reiseveranstalter,Sturz am Hotelpool,Treppensturz im Hotel,Unfall am Hotelpool,Unfall im Hotel Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Ein Reiseveranstalter darf in seinen Geschäftsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die beinhaltet, dass die Flugzeiten erst nach der Buchung endgültig festgelegt werden.
BGH v. 10.12.2013, Az. X ZR 24/13
Kategorie ReiserechtTags: Änderung der Flugzeiten,Flugbuchung,Flugverlegung,Flugvorverlegung,Flugzeiten unter Vorbehalt,Flugzeitverlegung,Klausel zu Flugzeiten,Kündigung des Reisevertrages,Reisemängel,Reiserecht,unzumutbare Flugzeitverlegung Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Eine Fluggesellschaft kann die Beförderung eines Passagiers verweigern, wenn diese kein gültiges Einreisevisum für das Zielland vorweisen kann. Die Fluggesellschaft macht sich durch die Verweigerung der Mitnahme nicht schadensersatzpflichtig.
AG Frankfurt/M. v. 10.12.2013, Az. 30 C 656/13-32
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Sind dem Reiseveranstalter zum Zeitpunkt einer Reisebuchung die Flugzeiten noch nicht bekannt, muss er keine Zeitangaben in der Reisebestätigung machen. Der Reisekunde wird dadurch nicht benachteiligt, da ihm von Anfang an ersichtlich ist, dass es zum Zeitpunkt noch keine festgelegten Flugzeiten gibt.
OLG Düsseldorf v. 22.11.2013, Az. I-7 271/12
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Wird ein Flug annulliert, da Enteisungsmittel auf dem Flughafen fehlt, kann der Passagier eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung von der Airline fordern. Fehlendes Enteisungsmittel stellt keinen Fall eines sog. außergewöhnlichen Umstandes dar.
OLG Brandenburg vom 19.11.2013, Az. 2 U 3/13
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Verpasst ein Passagier seinen Anschlussflug, weil der Zubringerflug zunächst keine Landeerlaubnis erhält, aber pünktlich abgeflogen ist, hat der Passagier keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Es liegt ein sog. außergewöhnlicher Umstand vor.
BGH v. 13.11.2013, X ZR 115/12
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Informiert der Reiseveranstalter falsch über Einreisebestimmungen, haftet er für die Folgen. Ein Urlauber konnte nicht nach Dubai fliegen, weil er nur einen Personalausweis mit sich führte. Der Reiseveranstalter hatte zwar zunächst mitgeteilt, dass der Urlauber einen Reisepaß benötigt, jedoch dann in einen weiteren Informationsschreiben für die Reise die Info erteilt, dass ein Personalausweis genügt. Dem Urlauber sind div. Kosten (Passersatz, Ersatzflug u.a.) entstanden.
LG Berlin v. 8.11.2013, Az. 56 S 45/13
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Bahnkunden haben bei großen Verspätungen Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung, auch wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht.
EuGH v. 26.09.13, Az. C-509/11
Kategorie ReiserechtTags: Bahnstreik,Entschädigung für Bahnkunden,EuGH stärkt Rechte von Bahnkunden,Fahrgastrechte,Fahrgastrechte Bahn,Fahrgastrechte im Streikfall,Fahrpreiserstattung auch bei höherer Gewalt,GDL-Streik,Ihre Rechte beim Bahnstreik,kostenfreies Hotel im Streikfalll,Lokführerstreik,Rechte bei Bahnstreik,Streik bei der Bahn,Verspätung mit der Bahn,Zug verspätet,Zugausfall Auf Facebook teilen•nach oben•69,45,77,97,105,108,32,115,101,110,100,101,110nednes liaM-E
Der Passagier hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn es zu einer Verspätung kommt, weil die eingesetzte Maschine beim Vorflug (Landeanflug) einen Vogelschlag erleidet.
BGH v. 24.9.2013, Az. X ZR 160/12
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