Kategorie: Reiserecht

Wird auf einer Kreuzfahrt die Route wegen höherer Gewalt (Sicherheit, Wetter u.a.) geändert, steht dem Reisekunden dennoch ein Preisminderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter zu. Der Minderungsanspruch ist verschudensunabhängig und greift selbst bei höherer Gewalt ein.
AG Hamburg v. 25.01.17, Az. 17a C 343/16
Kategorie ReiserechtTags: Änderung einer Kreuzfahrt,Häfen fallen aus,höhere Gewalt bei Kreuzfahrt,kostenfreier Rückritt von einer Reise,kostenfreier Rücktritt von Kreuzfahrt,Kündigung einer Kreuzfahrt,Minderung bei Kreuzfahrt,Minderungsanspruch auf Seereise,Route wird geändert,Schiff muss Route ändern,schlechtes Wetter auf Kreuzfahrt,Stornierung einer Kreuzfahrt

Kommt es zu einer Flugverspätung und unterlässt es die Fluggesellschaft den Passagier auf seine Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung hinzuweisen, ist es erforderlich und zweckmäßig, dass der Flugpassagier einen Anwalt einschalten, um sich beraten zu lassen und seine Ansprüche geltend zu machen. Die Fluggesellschaft muss die adäquat entstandenen Kosten ersetzen.
AG Charlottenburg v. 05.01.2017, Az. 203 C 441/16

Gehört der Bustransfer vom Flughafen zum Hotel zum Reisevertrag, muss der Reiseveranstalter den Reisepreis erstatten, wenn der Bus in einen Unfall verwickelt ist, der Urlauber verletzt wird und die Reise abbrechen muss. Das gilt auch, wenn dem Busfahrer bzw. dem Reiseveranstalter kein Verschulden vorzuwerfen ist.
BGH v. 06.12.2016, Az. X ZR 117/15 und X ZR 118/15

Bei einer Flusskreuzfahrt vom 07.09. – 16.09. kommt es am 13.09. zu einer Kollision des Schiffes mit einer Schleusenwand. Die Reise muss daraufhin abgebrochen werden. Wegen der vorzeitigen Beendigung der Reise hat der Urlauber Anspruch auf 100% Preisminderung für die Tage vom 13.09. bis 16.09. sowie zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in selbiger Höhe.
AG München v. 05.10.2016, Az. 282 C 27854/15

Wird einem Reisekunden bei einer Kreuzfahrt eine gebuchte Balkonkabine nicht zur Verfügung gestellt, sondern nur eine Innenkabine, kann der Reisende den Reisevertrag wegen Mängeln kündigen. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis erstatten und zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 80% des Reisepreises bezahlen.
AG Frankfurt/M. v. 14.09.16, Az. 386 C 3186/15-80
Kategorie ReiserechtTags: Balkonkabine nicht erhalten,Innen- statt Aussenkabine,Innen- statt Balkonkabine,Kabinenwechsel,Kreuzfahrt fällt aus,Kreuzfahrt kündigen,Kreuzfahrt wird abgesagt,Kündigung einer Kreuzfahrt,Kündigung eines Reisevertrages,Mängel auf Kreuzfahrt,Mängel bei Kreuzfahrt

Täglicher Baulärm von morgens bis abends verbunden mit Geruchsbelästigungen in einem 4*-Stadthotel in den USA rechtfertigt eine Preisminderung von 25 Prozent.
AG Charlottenburg v. 03.05.2016, Az. 206 C 47/16

Wird ein Flug annulliert, da der Vorflug nicht durchgeführt werden kann, da es am Abflugort zu politischen Unruhen (Ägypten) kommt und der gesamte Flugverkehr ab Kairo hiervon betroffen ist, liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor und die Fluggesellschaft muss keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bezahlen.
Landgericht Landshut, v. 26.04.2016, Az. 13 S 78/16

Geht ein Koffer während einer Flugbeförderung verloren, haftet die Fluggesellschaft für den Schaden. Der Passagier muss den Wert des Kofferinhaltes angeben, eine Schätzung durch das Gericht ist aber möglich, wenn der Passagier den Inhalt des Koffers (Kleidungsstücke u.a.) darlegen kann.
AG Hannover v. 15.01.2016, Az. 434 C 9162/15

Bewirbt ein Reiseveranstalter am Urlaubsort in seiner Informationsmappe im Hotel einen Ausflug, der bei der Reiseleitung gebucht werden kann, haftet der Reiseveranstalter für die Folgen eine Unfalles, der auf dem Ausflug passiert. Dieses gilt auch, wenn es sich bei dem Ausflug um ein Angebot eines Dritten handelt, der Reisende aber aufgrund der Infos vom Reiseveranstalter davon ausgehen konnte, dass der Reiseveranstalter Vertragspartner des Ausfluges sein wird.
BGH v. 12.01.2016, Az. X ZR 4/15

Kommt es an Bord eines Flugzeuges zum Tod eines erkrankten Passagiers, stellt dieses einen sog. außergewöhnlichen Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung dar. Andere Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn es zu einer Verspätung kommt.
AG Düsseldorf v. 27.08.2015 – 40 C 287/15
Kategorie ReiserechtTags: Ansprüche gegen die Fluggesellschaft,Anwalt für Fluggastrechte. Ihre Fluggastrechte,Anwalt für Reiserecht,Ärger mit Air Berlin,Ärger mit Condor,Ärger mit der Fluggesellschaft,Ärger mit Lufthansa,Ausgleichszahlung,EU-Fluggastrechte,Fachanwalt für Reiserecht,Ihre Rechte beim Fliegen

Ein Diebstahl aus dem Safe eines Hotelzimmers stellt keinen Reisemangel dar, sondern gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Das gilt auch, wenn es bereits alte Einbruchsspuren an der Zimmertür gab.Eine Verpflichtung zu besonderen Schutzmaßnahmen trifft den Reiseveranstalter nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass es bereits weitere Einbrüche gab und dem Reiseveranstalter dies bekannt war.
AG München v. 06.08.2015, Az.: 275 C 11538/15

Wird ein Rückflug auf einer Urlaubsreise um 11 Stunden vorverlegt, liegt ein Reisemangel vor. 4 Stunden sind hinnehmbar, für 7 Stunden kann eine Minderung in Höhe von 5 % des anteiligen Tagesreisespreises für jede Stunde gefordert werden.
Amtsgericht München v. 20.07.15, Az. 122 C 9466/15
Kategorie ReiserechtTags: Änderung der Flugzeiten,Eingreifen in die Nachtruhe,Flugverspätung,Flugzeit wird geändert,Flugzeiten unter Vorbehalt,Flugzeitverlegung auf den frühen Morgen,Frankfurter Tabelle,Minderung bei Flugzeitverlegung,Preisminderung bei Flugverspätungen,Probleme mit den Flugzeiten,Reisemängel,Reiseveranstalter ändert Flugzeiten,unzulässige Flugzeitverlegung,verkürzter Urlaub

Klärt eine Fluggesellschaft den Passagier nicht über seine Rechte bei einer Flugverspätung auf (EU-Fluggastrechte), so muss sie die Kosten für die Informationsbeschaffung notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ersetzen.
AG Nürnberg v. 29.06.15, Az. 35 C 3187/15
Kategorie ReiserechtTags: Anwaltskosten,anwaltskosten gegenüber Airline,Ärger mit Airline,Ärger mit der Fluggesellschaft,Ausgleichszahlung bei Flugverspätung,Erfolgsaussicht einer Klage gegen Fluggesellschaft,EU-Fluggastrechte,Flugannullierung,Fluggastrechte der EU,Fluggesellschaft verklagen,Flugverspätung,gegen Fluggesellschaft gerichtlich vorgehen,gute Chancen bei Klage gegen fluggesellschaft,Klage wegen Flugverspätung,LBA,notwendige Anwaltskosten bei Flugverspätung,Passagierrechte,Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung

Eine Reifenpanne auf dem Weg zum Urlaubsziel ist kein Unfall i.S.d. Reiserücktrittskostenversicherung. Wird eine Reise wegen der Reifenpanne nicht angetreten, liegt kein Versicherungsfall vor.
AG Peine v. 30.04.2015, Az. 5 C 523/14

Nimmt ein Flugpassagier eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung vor und wird der anschließend auf einen anderen Flug umgebucht, hat er Anspruch auf Erstattung für die Kosten der gebuchten Sitzplätze.
AG Hannover v. 23.04.15, Az. 458 C 12333/14

Wird die zugesagte Route einer Kreuzfahrt geändert und statt das Schwarze Meer das östliche Mittelmeer befahren, ist eine Minderung des Reisepreises von 30 Prozent gerechtfertigt. Die Minderung ist auch dann begründet, wenn die Routeänderung auf höherer Gewalt beruht.
AG München vom 26.03.2015, Az. 275 C 27977/14

Bettwanzen in einem Hotelzimmer stellen einen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter muss von Bettwanzen gebissenen Urlaubern eine Preisminderung und Schmerzensgeld bezahlen.
OLG Celle v. 26.03.2015, Az. 11 U 249/14

Stellt sich ein Flugpassagier im Rahmen der von der Airline vorgegebenen Zeit rechtzeitig an einer Warteschlange am Scheck-In-Schalter der Airline an, erfüllt er seine Pflicht zum pünktlichen Erscheinen. Ist die Wartezeit in der Warteschlange so lang, dass der Flugpassagier nicht mehr mitgenommen wird, also nicht mehr eingecheckt wird, hat der Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
AG Nürnberg v. 24.03.15, Az. 15 C 7887/14
Kategorie ReiserechtTags: Airline muss zahlen,Anspruch auf eine Ausgleichszahlung,Betreuungsleistungen,Entschädigung von der Fluggesellschaft,EU-Fluggastrechte,Fluggesellschaft muss zahlen,Flugpreiserstattung,Fordreung gegen Airline,LBA,Nichtbeförderung trotz rechtzeitigem Erscheines,pünktliches Erscheinen zum Abflug,Rechtzeitiges Erscheinen am Abflugschalter,Rechtzeitiges Erscheinen am Flughafen,Rechtzeitiges Erscheinen am Gate,Rechtzeitiges Erscheinen zum Check-In,verpasster Flug

Kommt es auf einer Pauschalreise zu Mängeln im Hotel, muss der Reisende seine Mängelrüge gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, um nach der Reise eine Preisminderung fordern zu können. Wenn der Kunde nur gegenüber dem Hotelpersonal eine Reklamation äußert, ist er mit Minderungsansprüchen nach der Reise ausgeschlossen.
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler v. 11.03.15, Az. 32 C 649/14
Kategorie ReiserechtTags: am Urlaubsort richtig reklamieren,Hotelmängel,Mängel auf Urlaubsreise,Mängel im Hotel,Mängelanzeige beim Reiseveranstalter,Mängelrüge am Urlaubsort,Preisminderung nach der Reise,Reklamationsprotokoll,reklamieren bei der Reiselietung,Schadensersatz nach Urlaubsreise,Urlaub mit Mängeln,wer ist Ansprechpartner bei Reisemänglen?

Verlangt ein Passagier aufgrund der EU-Fluggastrechte wegen einer Verspätung eine Ausgleichszahlung von der Airline und bietet diese nur einen Fluggutschein an, kann der Passagier anschließend einen Rechtsanwalt beauftragen, um seine Forderung nochmals außergerichtlich geltend zu machen. Die Airline muss die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen, da eine Verzugslage eingetreten ist.
AG Frankfurt/M. v. 09.01.2015, Az. 32 C 4032/14-72
|